Wirtschaftliche und ökologische Ansprüche
im Einklang.
Landschaftsplanung und Umwelt.
Die Landschaftsplanung liefert die wesentlichen Fachbeiträge zur Landschaftspflege, zum Naturschutz und zur freiraumbezogenen Erholungsvorsorge im Zusammenhang mit konkurrierenden, Raum beanspruchenden Interessen wie z. B. Verkehr, Siedlungs- bzw. Gewerbeflächenentwicklung, Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft, bewertet diese und bringt sie in die Gesamtplanung ein. So bildet sie die Basis für eine Entscheidungsfindung und weitere Planungsphasen unter Berücksichtigung des Landes-, Bundes- und Europarechts.
Städtebauliche Planungen sichern die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden unter Berücksichtigung sich wandelnder Rahmenbedingungen und Anforderungen. Dazu gehört neben politischen Einflüssen z. B. auch der demografische Wandel. Unsere Beratungs- und Planungskompetenz erstreckt sich sowohl auf die Bauleitplanung als auch auf die konkrete Planung im Rahmen der Stadtsanierung bzw. Stadterneuerung, der Dorferneuerung und der konkreten Erschließung und Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten.
Die zertifizierte Umweltbaubegleitung ist mittlerweile eine Kernkompetenz unserer Landschaftsplanung. Durch eine umfangreiche Fortbildung mit abschließender Prüfung hat ein Mitarbeiter der Rücken & Partner Gruppe 2018 das Hochschulzertifikat erlangt. Die Fortbildung wurde in Kooperation der Hochschule Osnabrück mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten durchgeführt. Die Umweltbaubegleitung – auch ökologische Baubegleitung genannt – ist eine gewerk- und schutzgutübergreifende umweltfachliche Begleitung von Bauvorhaben zur Umsetzung der in der Genehmigung festgesetzten Forderungen.
Die Umsiedlung von Ameisennestern ist eine Kompetenz, die man ebenfalls durch eine spezielle Ausbildung erlangt. Das komplexe Thema wird in einem zweitätigen Theoriekurs und einer in den meisten Fällen ca. einjährigen Praxisphase vermittelt. Ameisen gelten im Sinne von § 44 BNatSchG als wild lebende Tiere und sind daher geschützt. Wird im Rahmen eines Bauvorhabens ein Ameisennest überplant, ist in den meisten Fällen eine Umsiedlung durchzuführen. Dazu ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde einzuholen und ein geeigneter Ersatzstandort zu analysieren.
Unsere Schwerpunkte im Überblick
- Landschaftsplanung (Umweltbaubegleitung, Umsiedlung von Ameisennestern, Umweltberichte (UB), Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), FFH-Verträglichkeitsstudien, Eingriff-Ausgleich-Regelungen, Pflege- und Entwicklungspläne, CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality Measures), artenschutzrechtliche Prüfungen (saP), Biotoptypenkartierungen, landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), Ingenieurbiologie im Zusammenhang mit Fließgewässerrenaturierungen), Darstellung von Daten mit Geoinformationssystemen)
- Städtebau (Landschaftspläne, Grünordnungspläne, Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Rahmenplanung, Nutzungs- und Entwicklungskonzepte, städtebauliche Satzungen, Konversionsmaßnahmen)
- Behördenengineering (Standortanalysen, Scopingverfahren, Durchführen von Antragskonferenzen, Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wasserrechtliche Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen AwSV und TRwS, Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung, Planfeststellungsverfahren, sonstige relevante Rechtsbereiche (Naturschutz, Umweltverträglichkeit, Bauplanungsrecht usw.)
- Klimaschutz (CO2-Engineering, Cradle-to-Cradle-Planungen, Klimaschutzkonzepte, CO2-Analysen und -Bilanzen, Potenzialanalysen, SWOT-Analysen, kommunaler Klimaschutz)
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